Gelungene Fahrt zum Bundesverfassungsgericht

Spannende Diskussionen

50 Mitglieder der Bürgerinitiative Pro Polizei Wetzlar nutzten die Gelegenheit der Teilnahme an einer Fahrt nach Karlsruhe. Hauptziel war das Bundesverfassungsgericht, Schwerpunkt das Gespräch mit dem Präsidenten des Gerichtes, Professor Stephan Harbarth. Im Rahmen des Programms fanden u.a. eine Besichtigung des Badischen Landesmuseums im Badischen Schloss, unmittelbar neben dem Bundesverfassungsgericht gelegen, statt, eine hochinteressante Stadtrundfahrt durch Karlsruhe mit Geschichte, Sehenswürdigkeiten sowie ein Abendessen in den „Badischen Weinstuben“. Dort trafen sich die Vorstandsmitglieder von Pro Polizei Wetzlar, Hans-Jürgen Irmer, Heike Ahrens-Dietz und Lisa Schäfer, mit drei städtischen Vertretern, u.a. einem BKA-Beamten, um ein vertiefendes Gespräch zur eventuellen Gründung einer Pro-Polizei-Karlsruhe-Initiative zu führen. Die Vertreter von Pro Polizei Wetzlar sagten diesbezüglich eine entsprechende Unterstützung zu.

Eine sehr kundige Führung durch das Bundesverfassungsgericht mit den entsprechenden Sitzungssälen, Erläuterungen zur Entstehung des Gerichtes, Aufgaben des Gerichtes in Form eines aktuellen Filmes, Ausstellungsraum und anderes mehr war Bestandteil des Programms. Besonders wertgeschätzt empfand man die Arbeit von Pro Polizei Wetzlar durch den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Prof. Dr. Harbarth, der sich eine Stunde Zeit nahm, um sehr persönlich Aufgaben, Spannungsfelder und anderes mehr zu erläutern und für zahlreiche Fragen zur Verfügung stand.

Harbarth, der den 1. Senat mit acht Bundesrichtern leitet, wies auf Anfrage darauf hin, dass eines der aktuelleren Urteile, wonach ein Mordverdächtiger, der vor vielen Jahren mangels Beweisen freigesprochen werden musste, heute technisch durch die DNA-Analyse überführt wurde, trotzdem nicht noch einmal angeklagt wurde, obwohl Mord als Straftatbestand nicht verjährt. Verständlicherweise kommentierte Harbarth das Mehrheitsvotum des 2. Senats nicht. Grundsätzlich wurde aber deutlich, dass die Teilnehmer der Fahrt wenig Verständnis für dieses Urteil hatten.

Eine weitere Frage bezog sich auf die Missachtung des Entscheides des Bundesverfassungsgerichts durch den Wetzlarer Oberbürgermeister Wagner vor einigen Jahren im Rahmen einer Veranstaltung durch die NPD. Hier machte Harbarth deutlich, dass niemand, weder als Privatperson noch als Institution, als kommunale oder sonstige Gebietskörperschaft, das Recht habe, sich über einen finalen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hinwegzusetzen. Man könne in der Demokratie ein Urteil auch des Verfassungsgerichts natürlich kritisieren, aber es sei nun einmal zu akzeptieren, ohne Wenn und Aber. Für den Rechtsfrieden, so der Tenor, sei es höchst gefährlich, wenn eine staatliche Institution glaube, einen entsprechenden Beschluss nicht befolgen zu müssen. Vorbildfunktion sieht anders aus, so die Auffassung der Teilnehmer. Während sich jeder Bürger an Urteile von Verwaltungs- oder Oberverwaltungsgerichten halten müsse, und zwar zu Recht, könne es nicht sein, wenn hier „eigenes Recht“ definiert werde.

Pro-Polizei-Vorsitzender Hans-Jürgen Irmer dankte mit der Übergabe des Jubiläumsbuches „25 Jahre Pro Polizei Wetzlar“ für die Möglichkeit, nach Karlsruhe kommen zu dürfen. Mit vielen interessanten Eindrücken wurde anschließend die Heimfahrt angetreten.

Donnerstag, den 09. bis Freitag, den 10.11.2023.

Wir haben dort die Gelegenheit, das Bundesverfassungsgericht zu besuchen, inkl. Führung und ein Gespräch mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Professor Harbarth.

Außerdem gibt eseine Stadtrundfahrt sowie ein gemeinsames Abendessen in den Badischen Weinstuben.

Anmeldung: Anfang Oktober mit dem nächsten Rundbrief